Allgemeinen Geschäfts­­bedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Zusammenarbeit zwischen der Werbeagentur (nachstehend „wir“ oder „Agentur“ genannt) und dem Auftraggeber. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sofern von diesen Geschäftsbedingungen erst mit unserer Auftragsbestätigung Kenntnis genommen wird, werden diese Geschäftsbedingungen gegenüber einem Unternehmer als Vertragspartner mit der vorbehaltlosen Abnahme Vertragsbestandteil. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Anderslautende Geschäftsbedingungen unseres Auftraggebers oder sonstige Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur dann wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

 

§ 1 Vertragsschluss

(1) Alle von uns abgegebenen Angebote verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind grundsätzlich freibleibend, falls nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist. (2) Sämtliche von uns auf Abschluss eines Vertrages gerichteten Willenserklärungen mündlicher oder telefonischer Art bedürfen zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich schriftlicher oder fernschriftlicher Bestätigung durch uns. Für Hörfehler, die im telefonischen Geschäftsverkehr mit uns auftreten, übernehmen wir keine Haftung. (3) Ist der Auftraggeber Unternehmer, ist der Inhalt von uns erstellter und dem Auftraggeber übermittelter Besprechungsprotokolle (Logbuch-Protokolle) verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach deren Erhalt widerspricht. (4) Ein der Agentur schriftlich oder mündlich erteilter Auftrag gilt als angenommen, wenn die Agentur die Übernahme nicht innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung schriftlich ablehnt oder wenn der Auftrag zu Bedingungen erteilt wurde, die sich nicht mit dem Angebot der Agentur decken.

§ 2 Rechte und Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Agentur rechtzeitig über Art, Umfang und Zeitfolge der geforderten Leistungen zu unterrichten und ihr alle, für die sachgemäße Durchführung des Auftrages benötigten Informationen und Unterlagen, soweit diese ihm verfügbar sind, fristgerecht und kostenlos zu liefern. (2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Agentur nur zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Nutzung freigegebene Vorlagen wie z. B. Fotos, Modelle oder sonstige Arbeitsunterlagen zu übergeben. (3) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die von der Agentur im Angebotsstadium eingereichten Vorschläge zu verwenden, und zwar unabhängig davon, ob sie urheberrechtlich geschützt sind oder nicht. Als Verwendung gilt auch jede Umgestaltung oder Weitergabe an Dritte. (4) Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden und der Auftraggeber vereinbarte Mitwirkungspflichten (z. B. Lieferung von Inhalten, Beschaffung von Statisten, Requisiten, Freigaben, etc.) ordnungsgemäß erfüllt hat. Fixgeschäfte bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. (5) Die Nutzung der von der Agentur vorgestellten oder überlassenen Präsentationen (Ergebnisse der Agenturleistung) dürfen – auch auszugsweise – durch den Auftraggeber oder durch Dritte nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung genutzt, verändert, bearbeitet oder veröffentlicht werden, unabhängig davon, ob sie urheberrechtlich geschützt sind oder nicht. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Leistung ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung an Dritte weiter zu veräußern oder Dritten eigene Rechte hieran – gleich, ob entgeltlich oder unentgeltlich – einzuräumen. (6) Mit der vollständigen Zahlung des Agenturhonorars und aller etwaiger Fremdkosten (nach Agentur-Auslage) erwirbt der Auftraggeber das Recht zur Nutzung im vertraglich vereinbarten Umfang. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere andere Nutzungsarten und eine nachfolgende Bearbeitung, Umgestaltung, etc. bedarf unserer Zustimmung. (7) Die Entwürfe bleiben Eigentum der Agentur und sind unmittelbar nach Beendigung des Auftrags an uns zurückzugeben. (8) Die Agentur ist berechtigt, die von ihr gestellten Werbemittel zu signieren, in Veröffentlichungen und bei Wettbewerben einzusetzen und in ihrer Eigenwerbung auf die Betreuung des Auftraggebers hinzuweisen. Der Auftraggeber erklärt sich hiermit einverstanden.

§ 3 Rechte und Pflichten der Agentur

(1) Der Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus unseren Angeboten sowie den unwidersprochenen Logbuch-Protokollen. Wir sind berechtigt und durch die Beauftragung bevollmächtigt, die durch den Auftraggeber beauftragten Arbeiten selbst auszuführen oder durch Dritte ausführen zu lassen, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich die ausschließliche Leistungserbringung durch uns verlangt. (2) Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers erteilt werden, d.h. bei denen die Agentur lediglich als Vermittler auftritt, übernimmt die Agentur gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung. (3) Ist für die Auftragserfüllung die Mitwirkung des Auftraggebers erforderlich und kommt der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht nicht oder nicht fristgerecht nach, so ist die Agentur berechtigt, den hierdurch entstandenen Mehraufwand dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Daneben ist die Agentur bei Verletzung von Mitwirkungspflichten berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. (4) Wir haben das Recht, auf allen Vervielfältigungsstücken und im Impressum als Urheber genannt zu werden.

§ 4 Vertragsstrafe

Unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs ist der Auftraggeber unbeschadet weitergehender Ansprüche bei jedem Verstoß gegen § 2 Nr. (2), § 2 Nr. (3) und § 2 Nr. (5) verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe von € 1.000,00 an die Agentur zu zahlen.

§ 5 Honorar

(1) Sofern das Honorar nicht im Angebot geregelt ist, gilt die Preisliste der Agentur, ersatzweise das branchenübliche Honorar als vereinbart. (2) Sofern es bei langfristigen Vertragsbeziehungen keine vertragliche Vereinbarung zur Vertragsanpassung gibt, sind wir berechtigt, die Honorare von Zeit zu Zeit angemessen anzupassen. Dem Auftraggeber steht in diesem Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. (3) Die Agentur ist berechtigt, auch für Entwürfe und Konzeptionen ein angemessenes Honorar zu verlangen. Dieses wird auch bei Nichtgefallen oder bei nicht von der Agentur zu vertretener Nichtverwendung der Gesamtleistungen oder Beratungen fällig. Die Agentur ist insoweit berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen, deren Höhe sich am Verhältnis zwischen erbrachten Leistungen und Gesamtumfang der vertraglich geschuldeten Leistung orientiert. (4) Grundsätzlich sind von den vereinbarten Gesamtkosten bei Auftragserteilung 50 % der Gesamtsumme zur Zahlung fällig, 25 % nach Annahme des Entwurfs und die restlichen 25 % nach Abnahme/Fertigstellung. Der Abnahme steht die Nutzung unserer Leistung gleich. (5) Im Agenturhonorar sind die im Angebot und den Logbuch-Protokollen beschriebenen Leistungen enthalten. Separat berechnet werden Kosten und Fremdleistungen wie z.B. Materialien, Übersetzungen, Spesen, Organisations- und Beschaffungskosten, Nutzungsrechtsübertragungen sowie technische Kosten wie Fotos, Fotoabzüge, Leistungen hinzugezogener Spezial-Unternehmungen und andere Fremdleistungen je nach entsprechendem Aufwand. Fahrtkosten werden mit 0,50 € je km berechnet. Eventuell auftragsbezogene anfallende Künstlersozialabgaben werden nach Auslage an den Auftraggeber weiterberechnet. (6) Unsere Rechnungen sind nach Rechnungsstellung innerhalb des in der Rechnung angegebenen Zahlungszieles ohne Abzug zu zahlen. Werbemittel- und Anzeigenrechnungen sind sofort nach Übermittlung durch die Agentur an den Auftraggeber fällig. Zielüberschreitungen werden mit 8 %-Punkten Verzugszinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

§ 6 Haftung

(1) Von uns gelieferte Arbeiten sind vom Auftraggeber nach Erhalt zu prüfen und entdeckte Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt die unverzügliche Mängelanzeige, sind Ansprüche des Auftraggebers wegen erkennbarer Mängel ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn ein verdeckter Mangel erst später erkennbar wird und eine unverzügliche Anzeige nach der Entdeckung unterbleibt. (2) Bei Vorliegen von Mängeln haben wir das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb eines angemessenen Zeitraumes._ (3) Haben wir den Auftraggeber auf rechtliche Bedenken bei der Auftragsabwicklung hingewiesen und besteht der Auftraggeber dennoch auf der Durchführung, haften wir nicht für daraus entstehende Schäden oder Ansprüche Dritter. Der Auftraggeber stellt uns in diesen Fällen von Schäden und Ansprüchen Dritter frei. (4) Wir weisen darauf hin, dass wir keine Rechtsberatung leisten und leisten können._Von uns vorgeschlagene Konzepte, Texte, Gestaltungen, etc. werden von uns nicht auf Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Vorschriften überprüft. Eine rechtliche Prüfung muss durch den Auftraggeber erfolgen. Insoweit schließt die Agentur jede Haftung auch für mittelbare Schäden des Auftraggebers aus. (5) Die Agentur beschränkt die Haftung für eigenes Verschulden und das ihrer Erfüllungsgehilfen bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit auf vorsätzliches und fahrlässiges Verhalten. Für andere Schäden beschränkt die Agentur die Haftung für eigenes Verschulden und das ihrer Erfüllungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für Schäden, die durch nicht mit der Vertragserfüllung befasste Dritte entstehen, übernimmt die Agentur keinerlei Haftung. In diesen Fällen tritt die Agentur ihre Ersatzansprüche gegen den Dritten an den Auftraggeber ab. (6) Die Agentur übernimmt keine Haftung für Störungen und Schäden, die aufgrund von Bedienungsfehlern auftreten. Die Agentur ist nicht verantwortlich für Störungen aufgrund mangelnder Kompatibilität von Softwareversionen. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass er ggf. einen neuen Programmstandard übernehmen muss. Die Agentur übernimmt keine Haftung für bestimmte Google-Rankings oder Rankings anderer Suchmaschinen. (7) Wird der Druck nicht durch die Agentur veranlasst, übernehmen wir keine Haftung für Druckdateien, auch wenn diese als solche deklariert sind. Diese gilt entsprechend für andere Vervielfältigungsprozesse, die nicht von der Agentur veranlasst worden sind. (8) Nach der Abnahme oder Druckreiferklärung durch den Auftraggeber ist die Agentur von jeder Verantwortung für die Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen befreit. Soweit der Auftraggeber von sich aus Änderungen oder Korrekturen vornimmt oder vornehmen lässt, entfällt jede Haftung der Agentur. (9) Die Agentur haftet nicht für Material (Bilder, Dateien, Grafiken, etc.), welches ihr von Seiten des Auftraggebers zur Auftragsabwicklung zur Verfügung gestellt worden ist. Der Auftraggeber sichert zu, dass hierdurch Rechte Dritter nicht beeinträchtigt werden und stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese – berechtigt oder unberechtigt – in diesem Zusammenhang gegen die Agentur richten.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen behalten wir uns das Eigentum an allen überlassenen Unterlagen, Gegenständen, Rohdateien, Rohmaterialien, Vorlagen, Dateien und sonstigen Arbeitsmitteln (analoges oder digitales Filmmaterial, Originalillustrationen etc.) vor. Das Eigentum hieran sowie die vereinbarten Nutzungsrechte an unseren Leistungen gehen erst mit vollständiger Bezahlung auf den Auftraggeber über. (2) Eine Nutzung der durch die Agentur oder durch sie beauftragte Dritte erbrachten Leistungen vor vollständiger Bezahlung der den Auftrag betreffenden Rechnungen bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Agentur.

§ 8 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf sämtliche Verträge findet deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag, auch für Wechsel- und Scheckverbindlichkeiten, ist – soweit zulässig – Konstanz. Dies gilt nicht, sofern bei Streitigkeiten über Urheberrechts- angelegenheiten ein anderes Gericht ausschließlich zuständig ist.

§ 9 Datenschutz

Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine uns im Rahmen der Geschäftsverbindung von ihm selbst oder Dritten bekanntgegebenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes in unserer EDV-Anlage gespeichert und von uns verarbeitet werden.

§ 10 Salvatorische Klausel

Die Nichtigkeit einzelner Formulierungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt diejenige Klausel, die in ihrer Wirkung der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt.

 
Lorth Gessler Mittelstaedt GmbH
Reichenaustr. 36

78467 Konstanz
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